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   BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03   

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BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03 (https://dejure.org/2004,2650)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2004 - IX ZB 222/03 (https://dejure.org/2004,2650)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03 (https://dejure.org/2004,2650)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung des Insolvenzverwalters; Auslagenpauschale für das zweite Jahr und Folgejahre; Zuschlag zur Regelvergütung wegen Mehraufwand; Beauftragung mit den Zustellungen

  • zvi-online.de

    InsO § 8 Abs. 3; InsVV § 8 Abs. 3
    Zuschlag zur Regelvergütung des Insolvenzverwalters bei Übertragung von Zustellungen Einzelfallentscheidung

  • Judicialis

    InsO § 8 Abs. 3; ; InsVV § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 8 Abs. 3; InsVV § 8 Abs. 3
    Erhöhung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen vorzunehmender Zustellungen; Höhe der Auslagenpauschale bei mehrjährigem Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1822
  • NZI 2004, 591
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 04.02.2002 - 14 T 608/02

    Entlastung des zuständigen Insolvenzgerichts durch Übertragung der Zustellung an

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03
    Unterschiedliche Ansichten bestehen nur hinsichtlich der Frage, wann eine erhebliche Mehrbelastung angenommen werden kann (vgl. einerseits LG München ZInsO 2002, 275, 276; LG Chemnitz ZIP 2004, 84; Uhlenbruck, aaO: ab 100 Beteiligte, an die zugestellt werden mußte; andererseits Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 3 Rn. 68: Zustellungen an mehr als 150 Gläubiger).

    Ob durch die Übertragung der Zustellungen eine erhebliche Mehrbelastung eingetreten ist, muß vielmehr aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalles in tatrichterlicher Verantwortung entschieden werden (LG München ZInsO 2002, 275, 276).

  • LG Chemnitz, 21.10.2003 - 3 T 2177/03

    Aufwendungen des Verwalters für im Auftrag des Insolvenzgerichts erfolgte

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03
    Unterschiedliche Ansichten bestehen nur hinsichtlich der Frage, wann eine erhebliche Mehrbelastung angenommen werden kann (vgl. einerseits LG München ZInsO 2002, 275, 276; LG Chemnitz ZIP 2004, 84; Uhlenbruck, aaO: ab 100 Beteiligte, an die zugestellt werden mußte; andererseits Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 3 Rn. 68: Zustellungen an mehr als 150 Gläubiger).
  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03

    Höhe des Auslagenpauschsatzes

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03
    Die bisher in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob der Insolvenzverwalter als Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV für das zweite und alle Folgejahre (unter Beachtung der Höchstbeträge) insgesamt oder jeweils 10 % der gesetzlichen Vergütung verlangen kann, hat der Senat in der Parallelentscheidung vom heutigen Tage (IX ZB 257/03) im zuletzt genannten Sinn entschieden.
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Die Gewährung eines Zuschlags für die Übertragung der Zustellung setzt voraus, dass hierdurch ein ins Gewicht fallender Mehraufwand bewirkt worden ist (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZIP 2004, 1822, 1823; vom 21. Dezember 2006, aaO Rn. 18), der im Allgemeinen voraussetzt, dass mindestens 100 Zustellungen besorgt worden sein müssen (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde;

    Ist der Insolvenzverwalter beauftragt worden, die Zustellungen durchzuführen, kann ihm dafür in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 InsVV ein Zuschlag zur Regelvergütung gewährt werden (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, NZI 2004, 591, 592; Haarmeyer/Wutzke/Förster aaO; MünchKomm-InsO/Ganter, § 8 Rn. 36; Uhlenbruck, aaO § 8 Rn. 16, 18; HK-InsO/Kirchhof, aaO § 8 Rn. 13; Nerlich/Römermann/Becker § 8 Rn. 20; Keller NZI 2002, 581, 587; Graeber ZInsO 2005, 752, 753 ff).

    Im Unterschied zur Erstattung der durch die Zustellungen verursachten Auslagen, die (mit der oben II 3 b bb (4) erwähnten Einschränkung) vollen Umfangs - ohne dass ein bestimmter Schwellenwert erreicht sein müsste - stattzufinden hat, weil eine entschädigungslose Abwälzung von Kosten von den Insolvenzgerichten auf die Insolvenzverwalter verfassungsrechtlich untragbar wäre, wird für die Gewährung eines Vergütungszuschlags gefordert, dass durch die Übertragung der Zustellungen eine "erhebliche Mehrbelastung" bewirkt worden ist (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 aaO).

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

    v. 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, NZI 2004, 591, 592; v. 28. September 2006 - IX ZB 134/03, zitiert nach juris; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, z.V.b.).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 129/05

    Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters für die Übertragung des

    a) Die Erledigung der dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 Abs. 3 InsO aufgetragenen Zustellungen kann einen Zuschlag entsprechend § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, NZI 2004, 591, 592; Haarmeyer/Wutzke/Förster aaO § 3 Rn. 68, 72; MünchKomm-InsO/Ganter, § 8 Rn. 36; Uhlenbruck, aaO § 8 Rn. 16, 18; HK-InsO/Kirchhof, aaO § 8 Rn. 13; Nerlich/Römermann/Becker § 8 Rn. 20; Keller NZI 2002, 581, 587; Graeber ZInsO 2005, 752, 753 ff).

    b) Im Unterschied zur Erstattung der durch die Zustellungen verursachten sächlichen Auslagen, die grundsätzlich vollen Umfangs - ohne dass ein bestimmter Schwellenwert erreicht sein müsste - stattzufinden hat, ist für die Gewährung eines Vergütungszuschlags allerdings zu verlangen, dass durch die Übertragung der Zustellungen ein ins Gewicht fallender Mehraufwand bewirkt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 aaO).

  • BGH, 21.03.2013 - IX ZB 209/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders: Ersatz des Personal- und

    bb) Für die Gewährung eines Zuschlags für den personellen Mehraufwand hat der Senat bisher vorausgesetzt, dass dieser ins Gewicht gefallen sei (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZIP 2004, 1822, 1823; vom 21. Dezember 2006, aaO Rn. 18; vom 8. März 2012, aaO Rn. 22).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Die Erledigung der dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 Abs. 3 InsO aufgetragenen Zustellungen kann einen Zuschlag entsprechend § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZIP 2004, 1822; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 129/05, ZIP 2007, 440, 442 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Gewährung eines Zuschlags wegen

    Die Übertragung der Zustellungen auf den Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsO kann einen Zuschlag zur Regelvergütung nach § 3 InsVV rechtfertigen, falls dadurch eine erhebliche Mehrbelastung bewirkt worden ist (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZInsO 2004, 908, 909).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

    Die Übertragung der Zustellungen auf den Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsO kann nur einen Zuschlag zur Regelvergütung nach § 3 InsVV rechtfertigen, falls dadurch eine erhebliche Mehrbelastung bewirkt worden ist (BGH, ZInsO 2004, 908, 909 ).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann zwar die Erledigung der dem Insolvenzverwalter übertragenen Zustellungen einen Zuschlag entsprechend § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen, weil das Insolvenzgericht ihm zur eigenen Entlastung zusätzliche, dem Verwalter kraft Gesetzes nicht obliegende Aufgaben übertragen hat und deren Erledigung nicht unvergütet bleiben darf, soweit sie erheblichen Mehraufwand erfordert haben (BGHZ 157, 282, 288; ZInsO 2004, 908, 909 ; 2007, 86; ZIP 2008, 976 [BGH 13.03.2008 - IX ZB 63/05] ).

    Mit der Auslagenpauschale sind sämtliche besonderen Kosten des Insolvenzverwalters - nach der Rechtsprechung des BGH auch die Zustellungskosten - abgegolten (BGH, ZInsO 2004, 908, 909 ; 2007, 86; ZIP 2008, 976 [BGH 13.03.2008 - IX ZB 63/05] ; vgl. auch: MünchKomm-InsO/ Ganter , a.a.O., § 8 Rn. 26; HK-InsO/ Kirchhof , 3. Aufl., § 8 Rn. 12).

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 55/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei langer Verfahrensdauer, Übertragung der

    Darüber, dass die Übertragung der Zustellung nach § 8 Abs. 3 InsO einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen kann, wenn dadurch eine erhebliche Mehrbelastung bewirkt worden ist, herrscht kein Streit (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZIP 2004, 1822, 1823).
  • LG Lübeck, 23.05.2005 - 7 T 173/03

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters;

    Dabei kann nach dieser Rechtsprechung auch ins Gewicht fallen, dass eine größere Anzahl von Gläubigern ohnehin einen Zuschlag zur Folge haben kann, gegebenenfalls sollen die jeweiligen Zuschläge aufeinander abgestimmt werden (BGH ZInsO 2004, 908 [BGH 22.07.2004 - IX ZB 222/03] ).

    Dabei ist dieser Zuschlag gegebenenfalls mit anderen Zuschlägen - wie dem für das Zustellwesen - abzustimmen (BGH ZInsO 2004, 908 [BGH 22.07.2004 - IX ZB 222/03] ).

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • AG Göttingen, 07.12.2004 - 74 IK 22/04

    Auslagenersatz für Zustellungen

  • AG Bamberg, 24.05.2004 - 2 IK 224/04

    Definition des Terminus Technicus "Regelvergütung" auf Grundlage der

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 134/03

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Übernahme von Zustellungen

  • AG Potsdam, 05.12.2006 - 35 IN 1058/05

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung der Mindestvergütung und der

  • LG Aschaffenburg, 26.04.2006 - 4 T 15/06

    Erstattungsfähigkeit von Zustellungskosten des Insolvenzverwalters; Möglichkeit

  • AG Aschaffenburg, 13.09.2005 - IN 60/03

    Vergütung eines Insolvenzverwalters

  • AG Potsdam, 27.01.2022 - 6.50 IK 110/21

    Kein Ersatz von Zustellkosten bei pauschaler Geltendmachung des Auslagenersatzes

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